Wirtschafts-Identifikationsnummer
Was Unternehmer hierzu jetzt wissen sollten
Vielleicht sind Sie als Unternehmer schon auf den Begriff Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gestoßen oder wurden danach gefragt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie Ihre eigene W-IdNr. ermitteln können.
Die W-IdNr. ist eine dauerhafte, eindeutige Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und bleibt unabhängig von Änderungen wie Firmenname, Rechtsform oder Sitz bestehen.
Sie ersetzt nicht die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sondern ergänzt diese als zentrale Ordnungsnummer. In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.
Seit wann gibt es die W-IdNr. und wie ist sie aufgebaut?
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist stufenweise seit dem 1. November 2024 erfolgt.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer hat beispielhaft folgenden Aufbau:
DE123456789-00001
Sie besteht aus:
- dem Länderkürzel „DE“,
- einer neunstelligen Nummer,
- dem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal „-00001“
Weitere Unterscheidungsmerkmale werden fortlaufend automatisch vergeben, wenn dies aufgrund mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten erforderlich ist. Mehr dazu unter: „Wann und wie werden Unterscheidungsmerkmale bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergeben?“
Wer wurde bzw. wird wann über die W-IdNr. informiert – und wer nicht?
Unternehmen, die bereits vor dem 1. November 2024 eine USt-IdNr. hatten, wurden nicht individuell über die Vergabe der W-IdNr. informiert.
- Die bestehende USt-IdNr. wurde durch Ergänzung des Unterscheidungsmerkmals -00001 automatisch zur W-IdNr.
- Die Information erfolgte ausschließlich über öffentliche Bekanntmachungen
(z. B. Website des Bundeszentralamts für Steuern, Bundessteuerblatt). - Eine persönliche Mitteilung per Post oder E-Mail wurde nicht versendet.
Viele Unternehmen verfügen daher bereits über eine W-IdNr., ohne darüber aktiv informiert worden zu sein.
Bei wirtschaftlich Tätigen, die vor dem 1. November 2024 keine USt-IdNr. hatten oder Ihre wirtschaftliche Tätigkeit nach dem 1. November 2024 neu aufgenommen haben, erfolgt(e) die Mitteilung der W-IdNr. über ELSTER in der Regel im Laufe des Jahres 2026. Sie erhalten ihre W-IdNr. direkt in ihr ELSTER-Benutzerkonto und werden über eine automatisch generierte E-Mail des Bundeszentralamtes für Steuern hierüber informiert.
Wann und wie werden Unterscheidungsmerkmale bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergeben?
Hat ein Unternehmen mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten (Betriebsstätten/Betriebe im steuerlichen Sinne), erhält jede wirtschaftliche Tätigkeit ein eigenes Unterscheidungsmerkmal.
Die Nummern werden fortlaufend vergeben, zum Beispiel:
- erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001
- zweite wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00002
Die Grundnummer = USt-IdNr. (hier beispielhaft: DE123456789) bleibt dabei immer gleich.
Die Vergabe dieser weiteren Unterscheidungsmerkmale erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern und erstreckt sich bis Ende 2027. Eine Beantragung mehrere Unterscheidungsmerkmale ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, auf Mitteilungen des Bundeszentralamtes für Steuern im ELSTER-Portal zu achten.
Wie kann man die eigene W-IdNr. feststellen?
Bei bestehender USt-IdNr. vor dem 1. November 2024 und Betreiben nur einer wirtschaftlichen Tätigkeit gilt:
W-IdNr. = USt-IdNr. + -00001
Bestehen Zweifel, kann eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=widnr
Wofür wird die W-IdNr. genutzt?
Die W-IdNr. dient:
- der eindeutigen Identifikation von Unternehmen gegenüber Behörden,
- der Vereinfachung von Verwaltungs- und Meldeprozessen,
- der strukturierten Abbildung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten eines Unternehmens.
Auch private Stellen können die W-IdNr. abfragen, z. B.:
- Banken bei Legitimation, Kontoeröffnung, Finanzierungen oder Anlagegeschäften,
- Geschäftspartner zur eindeutigen Zuordnung eines Unternehmens.