Versicherungsschaden melden

Sie haben mit der Finanzierung Ihrer Maschine oder Ihres Fahrzeugs über die GEFA BANK eine Versicherung abgeschlossen und haben nun einen Schaden/Verlust, den Sie melden möchten? Über untenstehende Buttons finden Sie die Schadenformulare zu den jeweiligen Versicherern.

Bevor Sie das entsprechende Formular ausfüllen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Es ist i. d. R. eine Selbstbeteiligung vereinbart, die bei der Schadenregulierung vom Versicherer in Abzug gebracht wird. Die exakte Höhe der Selbstbeteiligung ist in Ihrer Versicherungsvereinbarung als Anlage zum Finanzierungsvertrag genannt.
  • Diebstahl-/Raub- und Vandalismus-Schäden müssen der örtlichen Polizeibehörde unverzüglich gemeldet werden. Der jeweilige Versicherer benötigt die Tagebuchnummer der Polizei. Unterbleibt diese Meldung, kann der Versicherer von der Leistung aufgrund von Obliegenheitsverletzung frei werden.
  • Bitte reichen Sie uns die Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sofern Ihnen bereits Kostenvoranschlag/Reparaturangebot, Service-Berichte, Schadenfotos und/oder Reparaturrechnungen vorliegen sollten, reichen Sie uns diese bitte ebenfalls, sofern möglich bereits eingescannt, ein. Zum weiteren Vorgehen wird sich der Versicherer direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. (Sofern ggfs. die Vorlage der Originalunterlagen erforderlich ist, werden Sie entsprechend informiert).
  • Vor Reparaturbeginn ist erst eine Freigabe durch den Versicherer, ggf. nach Besichtigung des Objekts durch einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen, einzuholen, wenn die Reparatur der Schäden folgende Beträge überschreitet:

AXA-Maschinenversicherung (MANI stationär und fahrbar/beweglich): 25 TEUR

HDI-Maschinenversicherung (MANI stationär und fahrbar/beweglich): 25 TEUR

AXA-Elektronikversicherung (EVI): 2,5 TEUR

HDI-Elektronikversicherung (EVI): 2,5 TEUR

ERGO-Maschinenversicherung AGRAR: 15 TEUR

  • Wichtig: Bitte bewahren Sie beschädigte Maschinenteile bis zum Abschluss der Regulierung auf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die GEFA BANK vorab weder zur generellen Eintrittspflicht des Versicherers noch zur Höhe der Entschädigungsleistung eine Aussage treffen kann.

Schadenformulare:

Ausgefüllte Schadenformulare können Sie – unabhängig von den Angaben im Schadenformular – mit einer elektronischen Unterschrift versehen an  kc.versicherungen@gefa.de schicken.