
Schadenmeldung für KRAVAG-Versicherungen
Sie haben Ihr finanziertes Nutzfahrzeug über den Gruppenversicherungsvertrag der GEFA bei der KRAVAG im Stückpreismodell versichert? Dann können Sie ein Schadenereignis oder eine Entwendung direkt unserem Kooperationsparter melden. Bitte beachten Sie dabei die nachfolgenden Hinweise.
Postalische Anschrift für Schadenmeldungen
Der Versicherer benötigt folgende Angaben:
- Versicherungsscheinnummer oder Kennzeichen
- Unfalldatum
- ggfs. Daten des Geschädigten
- kurze Beschreibung der Ursache/ des Hergangs/ voraussichtliches Ausmaß
Begutachtung im Schadenfall
Die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen im Fall eines Volkasko-, Teilkasko- und/oder Kasko-Extra-Schadens darf nur durch den Versicherer erfolgen.