Coronaüberbrückungshilfe auch für Leasingnehmer

Wer als Unternehmer erwägt, Coronaüberbrückungshilfen für die Monate Juni – August 2020 zu beantragen, kann sich über die besondere Berücksichtigung laufender Leasingverträge freuen.

Für den  Zeitraum Juni – August 2020 gezahlte Leasingraten können – wird das Objekt dem Leasinggeber zugeordnet – in voller Höhe zu den sogenannten förderfähigen Fixkosten gehören. Diese Fixkosten, zu denen beispielsweise auch Gebäudemieten, Strom- oder anteilige Personalkosten sowie Kreditzinsen zählen, stellen die Kalkulationsbasis für die Höhe der gewährten Liquiditätshilfe dar. Der Einbezug von Leasingraten kann so bares Geld für den Unternehmer bedeuten, zumal die Hilfen als Zuschuss konzipiert sind und unter bestimmten Voraussetzungen nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden müssen.

Die Coronaüberbrückungshilfe ist Bestandteil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Es richtet sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, sich aber nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Diesen Unternehmen stehen im Grundsatz die Hilfen zu, wenn sie im April und Mai 2020 im Durchschnitt mindestens 60%ige Umsatzeinbrüche gegenüber den Vorjahresmonat hatten. Darüber hinaus muss für die Monate Juni, Juli und/oder August ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat prognostiziert werden.

Die Höhe der Zuschüsse berechnet sich aus der Höhe der förderfähigen Fixkosten und der erwarteten Umsatzeinbrüche, jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2020. Die Zuschüsse sind grundsätzlich, wie nachfolgend dargestellt, abhängig von der Mitarbeiterzahl nach oben gedeckelt, können in begründeten Ausnahmefällen aber auch höher ausfallen:

Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 3.000 Euro monatlich für max. drei Monate.

Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 5.000 Euro monatlich für max. drei Monate.

Antragsteller mit mehr als zehn Beschäftigten erhalten bis zu 50.000 Euro monatlich für max.drei Monate.

Die Antragstellung für die Coronaüberbrückungshilfe erfolgt digital über ein Portal, zu dem nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer Zugang haben. Wir empfehlen Ihnen, sich dort beraten zu lassen, ob Sie die Voraussetzungen für die Corona-Überbrückungshilfe in den Monaten Juni bis August 2020 erfüllen. Es kann sich für Sie lohnen. Weisen Sie in diesem Zusammenhang auf eine mögliche Berücksichtigung von Leasingraten und evtl. sogar Mietkaufraten hin. Wenn Sie zuschussberechtigt sind, erhalten Sie Ihre Liquiditätshilfe als Einmalzahlung.

Bitte beachten Sie aber auf jeden Fall die Fristen: Die Coronaüberbrückungshilfe kann nur bis zum 31. August 2020 beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Zurück