Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer die Vollamortisation des Leasinggebers herbeizuführen hat. Hierbei treffen Sie die Investitionsentscheidung und wählen den Hersteller / Lieferanten für das für Sie geeignete Objekt.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und schließen – sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind – mit Ihnen einen Leasingvertrag ab. Im Anschluss treten wir in Ihre Bestellung ein und kaufen das von Ihnen ausgesuchte Leasingobjekt. Damit wir sicher sein können, dass das Leasingobjekt ordnungsgemäß an Sie geliefert wurde, bestätigen Sie uns dieses in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Erhalt der Rechnung vom Hersteller / Lieferanten und Erfüllung etwaiger sonstiger Auszahlungsvoraussetzungen bezahlen wir den Kaufpreis an den Hersteller/Lieferanten und erwerben das Eigentum am Objekt. Das Leasingobjekt wird Ihnen gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts (Leasingrate) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen.