Investitionsbooster-2025

Investitionsbooster 2025: Steuerliche
Anreize für Wachstum & Modernisierung

Beschlossen am 11.07.2025

Mit dem Investitionsbooster plant die Bundesregierung gezielte steuerliche Maßnahmen, um Unternehmen zu Investitionen in Ausrüstungen zu motivieren, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen. Zentral ist die Einführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit von 30 % sowie weitere steuerliche Erleichterungen, insbesondere für Digitalisierung, Mobilität und Forschung.

Alle in diesem Artikel gemachten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen übernommen werden.

Zielsetzung des Investitionsboosters

Der Investitionsbooster ist Teil eines umfassenden wirtschaftspolitischen Maßnahmenpakets. Er verfolgt mehrere Ziele:

  • Förderung kurzfristiger Investitionen in Produktionsmittel und Infrastruktur
  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
  • Förderung von Innovation und Digitalisierung

Zentrale Maßnahmen des Investitionsboosters

1. Degressive Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen

  • Einführung einer 30 % degressiven Abschreibung pro Jahr
  • Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
  • Zeitlich befristet: Für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027
  • Ziel: Anreiz für frühzeitige Investitionsentscheidungen

2. Senkung der Körperschaftsteuer

  • Ab dem Jahr 2028 soll die Körperschaftsteuer stufenweise von 15 % auf 10 % gesenkt werden
  • Umsetzung über fünf Jahre
  • Die gesamte steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften sinkt damit perspektivisch von ca. 30 % auf 25 %
  • Ziel: Erhöhung der internationalen Standortattraktivität

3. Förderung betrieblicher Elektromobilität

  • Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr für betriebliche Elektrofahrzeuge
  • Gültigkeitszeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Anhebung der Preisgrenze für steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen von 70.000€ auf 100.000€ (Bruttolistenpreis)
  • Ziel: Förderung nachhaltiger Mobilität und Flottenerneuerung
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4. Ausweitung der Forschungszulage

  • Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen auf 12 Mio. € jährlich (2026–2030)
  • Erweiterung der förderfähigen Aktivitäten, z. B. Softwareentwicklung und Prozessinnovation
  • Einführung von vereinfachten Antragsverfahren und pauschalen Abschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands
  • Ziel: Stärkung von Innovation und Forschung, besonders für mittelständische Unternehmen

Ausblick

Der Investitionsbooster stellt einen zentralen Bestandteil der geplanten wirtschaftspolitischen Strategie dar. Durch gezielte steuerliche Erleichterungen soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, sondern auch eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Richtung Digitalisierung, Klimaschutz und Innovation angestoßen werden. Die zeitliche Befristung der Maßnahmen soll Unternehmen motivieren, Investitionsentscheidungen rasch umzusetzen.

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