Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die GEFA BANK GmbH höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.

Daher haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet:

Mitarbeiter, Kunden und Partner der GEFA BANK GmbH können Hinweise auf Handlungen mit betrügerischer Absicht, Veruntreuung von Eigentum, Verstöße gegen oder Umgehung von Verwaltungs-, Rechts- oder internen Vorschriften, Wettbewerbsdelikte, Verstöße gegen den Datenschutz, Verstöße gegen Embargobestimmungen oder sonstiges Fehlverhalten abgeben.

Wie nehme ich Kontakt auf?

per Mail an hinweisgeber@gefa.de

oder schriftlich an:

GEFA BANK GMBH
z.H. Compliance
Robert-Daum-Platz 1
42117 Wuppertal

Erklärung zur Befreiung nach Art. 11 Abs. 3 EMIR (VO (EU) 648/2012)

Gem. Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 04.11.2025 sind wir, die GEFA BANK GmbH, nach Artikel 11 Absatz 6 VO (EU) 648/2012 für gruppeninterne Geschäfte im Sinne des Artikels 3 VO (EU) 648/2012 mit der Natixis SA als Intragruppen-Gegenpartei befreit.

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