Befreiung

von den  Anforderungen nach ART. 11 ABS. 3 VO (EU) 648/2012

Gem. Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 04.11.2025 sind wir, die GEFA BANK GmbH, nach Artikel 11 Absatz 6 VO (EU) 648/2012 für gruppeninterne Geschäfte im Sinne des Artikels 3 VO (EU) 648/2012 mit der Natixis SA als Intragruppen-Gegenpartei befreit.

Pflichtgemäß veröffentlichen wir hiermit die rechtmäßigen Gegenparteien der Transaktionen unter Angabe ihrer Kennziffern gem. Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012.

Die Kennziffer (Legal Entity Identifier, LEI) der GEFA BANK GmbH ist die 529900O36LIHML9KNF05, unser gruppeninterner Gegenpartner, die Natixis SA hat die Kennziffer (LEI) KX1WK48MPD4Y2NCUIZ63.

Zwischen den Gegenparteien bestehen folgende Beziehungen:

Die GEFA BANK GmbH und die Natixis SA gehören zu 100% zur Groupe BPCE.

Wir weisen darauf hin, dass gruppeninterne Geschäfte ganz befreit wurden.

Das erwartete Bruttonominalvolumen der zwischen der GEFA BANK GmbH und der Natixis SA geschlossenen Kontakte pro Jahr, für die die Befreiung der gruppeninternen Geschäfte gilt, beträgt bei sonstigen Derivaten EUR 60 Mio. und bei OTC-Zins-Derivaten EUR 375 Mio.