Befreiung

VON DEN ANFORDERUNGEN NACH ART. 11 ABS. 3 VO (EU) 648/2012

Gem. Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 03.07.2017 sind wir, die GEFA BANK GmbH, nach Artikel 11 Absatz 6 VO (EU) 648/2012 für gruppeninterne Geschäfte im Sinne des Artikels 3 VO (EU) 648/2012 mit der SOCIETE GENERALE S.A. als Intragruppen-Gegenpartei befreit.

Pflichtgemäß veröffentlichen wir hiermit die rechtmäßigen Gegenparteien der Transaktionen unter Angabe ihrer Kennziffern gem. Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012.

Die Kennziffer (Legal Entity Identifier, LEI) der GEFA BANK GmbH ist die 529900O36LIHML9KNF05, unser gruppeninterner Gegenpartner, die SOCIETE GENERALE S.A. hat die Kennziffer (LEI) O2RNE8IBXP4R0TD8PU41.

Zwischen den Gegenparteien bestehen folgende Beziehungen:

Die GEFA BANK GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der SOCIETE GENERALE S.A.

Wir weisen darauf hin, dass gruppeninterne Geschäfte ganz befreit wurden.

Das erwartete Bruttonominalvolumen der zwischen der GEFA BANK GmbH und der SOCIETE GENERALE S.A. geschlossenen Kontakte pro Jahr, für die die Befreiung der gruppeninternen Geschäfte gilt, beträgt bei OTC-Währungsderivaten EUR 15 Mio. und bei OTC-Zins-Derivaten EUR 400 Mio.