8 Fragen und Antworten zu Leasing

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Leasing

Als Alternative zur klassischen Investition gewinnt Leasing immer mehr an Bedeutung und verzeichnet für das Jahr 2019 einen starken Zuwachs mit + 8,7% im Vergleich zum Vorjahr. Laut BDL betrugen die Investitionen der Leasingbranche insgesamt rund 65,3 Mrd. EUR, davon entfielen etwa 63,8 Mrd. EUR auf das Mobilien-Leasing. In unserem Artikel liefern wir Antworten auf die 8 häufigsten Fragen zum Thema Leasing.

1. Wie funktioniert Leasing?

Ein Leasinggeber finanziert ein Leasingobjekt – dies kann eine Maschine, ein Fahrzeug oder auch EDV sein –, welches dem Leasingnehmer gegen die Zahlung eines vertraglich geregelten Entgeltes zur Nutzung überlassen wird. Da der Leasingnehmer nicht der wirtschaftliche Eigentümer des Objektes ist, wird das Leasingobjekt nach HGB – vorausgesetzt die Bestimmungen der Leasingerlasse werden eingehalten –  auch nicht beim Leasingnehmer bilanziert. Vielmehr darf dieser seine Leasingraten als Betriebsausgabe in seiner Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmenüberschussrechnung als Aufwand steuerlich geltend machen.

 

2. Wann ist Leasing sinnvoll?

Leasing ist eine flexible Investitionsform, die sich besonders eignet, wenn für Sie die Nutzung eines Objektes im Vordergrund steht und nicht der Eigentumserwerb.

 

3. Welche Vertragsformen gibt es?

Leasingverträge können sich grundsätzlich in der Vertragslaufzeit, der Höhe der Leasingraten, dem Restwert des Objekts und den Endschaftsregelungen, das heißt dem Vorgehen am Ende der Vertragslaufzeit unterscheiden. In der Regel differenziert man zwischen dem Teilamortisationsvertrag, dem Vollamortisationsvertrag und dem kündbaren Leasingvertrag.

 

4. Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?

Im Gegensatz zum Leasing erwirbt der Mietkaufnehmer das Objekt mit Zahlung der letzten Rate automatisch. Es besteht kein Wahlrecht zwischen Objektkauf und Objektrückgabe. Daher wird ein Mietkaufvertrag steuerlich als Kaufgeschäft eingestuft und nicht als Miete. Dementsprechend muss ein Mietkäufer das Objekt auch bereits von Anfang an bilanzieren und abschreiben. Die Mietkaufraten sind in einen  Zins- und Tilgungsanteil aufzuspalten. Nur der Zinsanteil stellt neben der Abschreibung eine Betriebsausgabe dar.

 

5. Welche Vorteile ergeben sich durch Leasing?

– Klare Kalkulationsgrundlage und Planbarkeit

– Liquiditätsvorteile

– Bilanzneutralität (nach HGB) bei leasingerlasskonformer Vertragsgestaltung

– Flexibilität zum Vertragsende (Rückgabe, Kauf, Verlängerung, Austausch möglich je nach Vertragsgestaltung)

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Leasing-Vorteile.

 

6. Was versteht man unter einer Leasingsonderzahlung?

Eine Leasingsonderzahlung stellt einen vertraglich vereinbarten Vorschuss dar, der die Höhe der später zu zahlenden Leasingraten verringert. Bei einer Zahlung in Höhe von z. B. 10 Prozent der Anschaffungskosten würden die Leasingraten dann nur auf Basis von 90 Prozent der Anschaffungskosten kalkuliert werden. Eine Leasingsonderzahlung kann auch durch Leistungen an den Lieferanten, zum Beispiel durch Inzahlungnahme eines gebrauchten Objektes, erfolgen.

7. Was bedeutet Sale-and-lease-back?

Unter Sale-and-lease-back versteht man, dass der Eigentümer eines Objektes – zum Beispiel ein Unternehmer – dieses Objekt an eine Leasinggesellschaft verkauft, um es anschließend wieder zurück zu leasen. Eine detaillierte Erklärung zum Begriff finden Sie hier.

 

8. Welche Möglichkeiten ergeben sich bei Vertragsende?

– Kaufoptionen für den Leasingnehmer zum Vertragsende (je nach Vertragsart möglich)

– Verlängerungsoptionen für den Leasingnehmer zum Vertragsende (je nach Vertragsart möglich)

– Rückgabe des Leasingobjektes bei Vertragsende (je nach Vertragsart möglich)

 

Sollten Sie weitere Fragen rund um Leasing oder andere Finanzierungsthemen haben, zögern Sie nicht uns unter der 0202 – 382 1000 anzurufen oder nutzen Sie ganz bequem unser Kontaktformular.

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