Fördermittel von EU, Bund und Ländern – ein Wegweiser durch den Förderdschungel

Die GEFA BANK unterstützt bei der Durchleitung von Fördermitteln

Für kleine und mittlere Unternehmen (kurz: KMU) ist es vor allem in Zeiten zunehmender Digitalisierung wichtig, sich für die Zukunft aufzustellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies erfordert nicht nur Innovationskraft, sondern auch Investitionen in neues Equipment sowie in neue Projekte und Technologien. Solche Investitionen müssen exakt geplant und kalkuliert werden. Hierbei lohnt es sich, die zahlreichen Fördermittel von EU, Bund und Ländern einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Viele mittelständische Unternehmen verzichten darauf,  Fördergelder zu beantragen, meist in dem irrtümlichen Glauben, man gehöre nicht zum Kreis der Förderberechtigten oder der Berg auszufüllender Formulare und die administrativen Hürden seien zu hoch. Doch damit vergeben sie große Chancen, sich finanziell zu entlasten und ihr Unternehmen am Markt besser zu positionieren.

Eine der bekanntesten Formen von Fördermitteln sind Investitionszuschüsse. Diese erhalten Unternehmen unter bestimmen Voraussetzungen (die sog. Förderungswürdigkeit) und stets zweckgebunden. Die Beantragung der Investitionszuschüsse erfolgt direkt beim Förderinstitut oder bei einer anderen öffentlichen, hierauf spezialisierten Stelle.

Neben Investitionszuschüssen gibt es viele weitere Möglichkeiten der Inanspruchnahme vorteilhafter Finanzierungskonditionen – je nach Angebot für Kredite als auch für Leasing- oder Mietkauflösungen. Unter dem Aspekt der Modernisierung und Erneuerung bieten viele darauf spezialisierte Förderbanken, wie beispielsweise die KfW oder EIB, passende Finanzierungen mit attraktiven Laufzeiten an. Finanziert wird unter anderem der Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Förderbanken, die sich ausschließlich auf Finanzierungsvorhaben dieser speziellen Branche spezialisiert haben, wie beispielsweise die Landwirtschaftliche Rentenbank. Beantragt werden diese Fördermittel bei der Hausbank oder idealerweise bei einem Spezialfinanzierer, der mit der jeweiligen Förderbank zusammenarbeitet. Was bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu beachten ist, haben wir hier in 3 Tipps kurz für Sie zusammengefasst.

Tipp 1: Die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln muss immer VOR der Investition erfolgen.

Damit eine Investition gefördert wird, muss der Förderantrag vor der Bestellung eines Objektes gestellt werden. Wer diese Reihenfolge nicht beachtet, erhält keine Fördermittel.

Tipp 2: Fördermittelprogramme miteinander kombinieren.

Fördermittel werden sowohl von der EU, als auch von Bund und Ländern angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Förderprogramme wirkungsvoll miteinander kombinieren und bieten hierdurch weitere Vorteile und Einsparungen. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu vergleichen.

Tipp 3: Gute Beratung zahlt sich aus.

Um etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte im Vorfeld einer Entscheidung fachlicher Rat eingeholt werden. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Anfrage über ein erfahrenes Finanzierungsinstitut, das idealerweise mit diversen Förderbanken zusammenarbeitet und sich mit den notwendigen administrativen Prozessen sowie vertraglichen Bestimmungen bestens auskennt.

Zurück