LEASING BEI DER GEFA BANK

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Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit; Marktstudien belegen, dass knapp 80% der Finanzentscheider in mittelständischen Unternehmen Leasing regelmäßig in Betracht ziehen, wenn Sie Investitionen planen. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Leasingvertrag um einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Dabei kauft der Leasinggeber das von Ihnen ausgewählte Investitionsobjekt und überlässt es Ihnen gegen ein monatliches Entgelt zur Nutzung. Warum Leasing auch für Sie interessant sein kann, erfahren Sie auf unsere Seite zu Leasingvorteilen.
Wenn Sie Leasing mit der GEFA BANK realisieren möchten, haben Sie die Wahl zwischen zahlreichen zeitgemäßen Leasingvarianten:

Leasing-Teilamortisationsvertrag – macht Innovationen bezahlbar

Ein Leasing-Teilamortisationsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die während der Vertragslaufzeit von Ihnen geleisteten Leasingzahlungen führen nicht zur Vollamortisation des Leasinggebers  (=Teilamortisation). Am Ende der festen Vertragslaufzeit bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Wir verhandeln, wenn Sie es wünschen, mit Ihnen über eine Vertragsverlängerung.
  • Falls möglich verkaufen wir das Leasingobjekt zu einem den vertraglich ausgewiesenen Restwert ggfs. übersteigenden Marktwert oder
  • wir machen von unserem Andienungsrecht Gebrauch und verkaufen Ihnen das Leasingobjekt zum vertraglich ausgewiesenen Restwert zzgl. USt.

Der Teilamortisationsvertrag eignet sich besonders für Bau-, Produktions- und Werkzeugmaschinen, Landtechnik und Flurförderzeuge.

Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung – Objekte einfach und kostengünstig nutzen

Der Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die in der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen führen nicht zur Vollamortisation des Leasinggebers (=Teilamortisation). Am Ende der festen Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt auf Basis eines Gutachtens am freien Markt verwertet, soweit möglich. Übersteigt der beim Verkauf erzielte Verwertungserlös (Nettoverkaufserlös abzüglich Kosten) den vertraglich ausgewiesenen Restwert, so steht Ihnen der Mehrerlös (Verwertungserlös abzüglich Restwert > 0) zu 75 % zu. Im Fall eines Mindererlöses (Verwertungserlös abzüglich Restwert < 0) ist die Differenz zwischen Verwertungserlös und vertraglich ausgewiesenem Restwert von Ihnen in voller Höhe auszugleichen. Beim Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung können Sie von der guten Pflege Ihres Objektes profitieren. Dieser Vertrag eignet sich daher für werthaltige Objekte, insbesondere für Nutzfahrzeuge.

Kündbarer Leasingvertrag – mehr Flexibilität bei der Nutzungsdauer

Der kündbare Leasingvertrag wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen.
Sie können diesen Vertrag erstmalig zu einem vertraglich ausgewiesenen Zeitpunkt und fortan halbjährlich kündigen, wodurch Sie Flexibilität im Hinblick auf die Dauer der Nutzung des Leasingobjektes erlangen.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung wird eine vertraglich ausgewiesene und in Abhängigkeit von dem Kündigungszeitpunkt gestaffelte Abschlusszahlung zzgl. Umsatzsteuer fällig. Sie geben das Objekt an uns zurück und wir verwerten es. Der dabei erzielte Verwertungserlös (Nettoverkaufserlös abzüglich Kosten) wird zu 90% – beim Kündbaren EDV-Leasingvertrag 90% eines etwaigen Erlöses aus der Verwertung der Hardware – auf Ihre Abschlusszahlung angerechnet, maximal jedoch bis zur Höhe der Abschlusszahlung.

Der kündbare Leasingvertrag wird häufig zur Finanzierung von Medizintechnik und IT-Technologie genutzt.

Leasing-Vollamortisationsvertrag – mit sicherer Kaufoption

Ein Leasing-Vollamortisationsvertrag hat eine feste Vertragslaufzeit (unkündbare Leasingdauer). Die während der Vertragslaufzeit von Ihnen geleisteten Leasingzahlungen führen zur Vollamortisation des Leasinggebers. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl:

  • Sie üben Ihre vertragliche Kaufoption aus. Der Kaufpreis ist der Restbuchwert oder der Marktwert, sofern er niedriger ist als der Restbuchwert.
  • Sie geben das Objekt zurück. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten oder
  • Sie vereinbaren mit uns eine Vertragsverlängerung.

 

Mehr zur steuerlichen Behandlung von Mobilien-Leasing erfahren Sie im Mobilien-Leasingerlass (1971) und Teilmortisations-Erlass (1975) des Bundesministeriums der Finanzen.
Mehr zum Thema Leasing finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen und in unserem Artikel „8 Fragen und Antworten zu Leasing„.

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FAX 0202 – 382-1001

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