BEKANNTMACHUNG ZUR OFFENLEGUNG NACH § 26A KWG IN VERBINDUNG MIT ARTIKELN 431 BIS 455 CRR

Bekanntmachung zur Offenlegung nach § 26a KWG in Verbindung mit Artikeln 431 bis 455 CRR

Auf die SGEF/ GEFA-Gruppe findet Artikel 6 Abs. 3 CRR Anwendung, somit wird keine eigenständige Offenlegung nach Artikel 431ff CRR vorgenommen. Die Offenlegung erfolgt über die Einbeziehung in die gruppenbezogene Offenlegung des EU-Mutterinstituts der Société Générale.

Die Offenlegung der Société Générale erfolgt unter diesem Link.